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Ab dem 15. August 2026 kann Payconiq Gebühren für die weitere Verwahrung und administrative Verwaltung der Gelder erheben. Solche Gebühren werden den Betrag der ausstehenden Gelder, die Payconiq für die betreffende Person verwahrt, nicht übersteigen.
Daher führt die Erhebung solcher Gebühren weder zu einem negativen Saldo noch zu einer zusätzlichen Zahlungspflicht für Sie.